§ 1 - Anwendungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis. Sie gelten ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens in ihrer jeweils gültigen Fassung. |
§ 2 - Zustandekommen
Zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers ein Vertrag zustande. Die Anmeldung des Teilnehmers kann postalisch, per Fax und per Internet erfolgen. Maßgeblich für die Anmeldung ist der Eingangszeitpunkt beim Veranstalter. Bei Anmeldungen für den Wettbewerb „Teamlauf“ Altersklasse Jugend ist mindestens ein Volljähriger als gesetzlicher Vertreter und Hauptverantwortlicher Voraussetzung. |
§ 3 - Rücktrittsrecht
Der Teilnehmer kann seine Anmeldung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen. |
§ 4 - Teilnahmeberechtigung
Berechtigt an der Teilnahme zu den Wettbewerben dieser Veranstaltung sind alle volljährigen Personen. Für den Wettbewerb Teamlauf gelten folgende Ausnahmen: Minderjährige können Teams (Wertung: m / w ) verstärken, wenn mindestens ein Volljähriger als juristischer Vertreter aktives Staffelmitglied ist. |
§ 5 - Startberechtigung
Teilnehmer sind startberechtigt, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet, die Startgebühr in voller Höhe zum jeweils fälligen Zeitpunkt entrichtet haben und im Besitz einer gültigen Startnummer sind. Der Teilnehmer nimmt dabei sein höchstpersönliches Recht wahr. Dieses Recht kann deshalb nicht auf andere Personen übertragen werden. |
§ 6 - Meldezeitraum
Für alle Wettbewerbe gilt als: Zeitraum für Nachmeldungen: 11.08. - 17.08.2012 |
§ 7 - Startgebühren
Die Startgebühr* für den jeweiligen Wettbewerb beträgt:
*In der Startgebühr sind neben der Organisationsgebühr ein Transponderpfand in Höhe von 5 EUR/Transponder enthalten. Der Teilnehmer erhält den Transponderpfand zurückerstattet, wenn er den Transponder unbeschädigt am Veranstaltungstag an den Veranstalter übergibt. Bei Nachmeldungen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 5 EUR je Anmeldung an. Die Gebühren enthalten keine Reisekosten. Die Reisekosten trägt jeder Teilnehmer für sich. |
§ 8 - Zahlweise
Im Meldezeitraum ist die Startgebühr innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Anmeldung fällig. Die Zahlung der Startgebühr erfolgt durch Überweisung an den Veranstalter. Eventuell anfallende Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Teilnehmers. Gesonderte Vereinbarungen zur Zahlweise sind nur in Absprache mit und nach Genehmigung durch den Veranstalter möglich. |
§ 9 – Ummeldung
Die Ummeldung von einem zum anderen Wettbewerb ist bis 20.00 Uhr des Vorabend vor Startbeginn möglich. Lässt ein Team ihre Teammitglieder vom Teamwettbewerb zu einem Einzelwettbewerb ummelden, beträgt die Ummeldegebühr 2,50 EUR für jeden Aktiven. |
§ 10 - Stornierung
Hat ein Teilnehmer sich angemeldet, die Startgebühr gezahlt und storniert er seine Anmeldung, hat er einen Anspruch auf Erstattung des Transponderpfandes. Außerdem:
Die Erstattung der Beträge durch den Veranstalter erfolgt in der Regel nach der Veranstaltung bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Kontodaten dem Veranstalter fehlerfrei zu übermitteln. Fallen durch fehlerhafte Kontodatenermittlung zusätzliche Kosten an, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. |
§ 11 – Leistungen der Organisation
Der Veranstalter ist für die Organisation der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag zuständig. Zu den Leistungen der Organisation gehören:
Teilnehmer an Einzelwettbewerben erhalten bei Zielankunft eine Wertmarke für eine Portion Nudelessen. Ultraläufer erhalten zusätzlich einen Becher Bier oder ein nichtalkoholisches Getränk. |
§ 12 - Leistung gegen Aufpreis
Der Veranstalter bietet den Teilnehmern der Veranstaltung Leistung gegen Aufpreis. Zu diesen Leistungen gehört die Bereitstellung eines Gemeinschaftsquartier/ Sammelunterkunft. |
§ 13 - Wettkampfregeln
Die Wettbewerbe dieser Veranstaltung haben einen sportlichen Charakter; deshalb gilt grundsätzlich das Fairnessprinzip unter Sportlern. Die Teilnehmer der Wettbewerbe erklären sich bereit:
Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Teamlaufes: Eine Staffel besteht aus mindestens zwei und maximal acht Läufern pro Staffel. Staffeln mit ausnahmslos männlichen Läufern starten in der Wertung: Männer. Staffeln mit ausnahmslos weiblichen Läufern starten in der Wertung: Frauen. Gemischte Staffeln (sowohl männliche und weibliche Läufer) starten in der Wertung: Männer. Staffelläufer dürfen nur an den offiziellen Wechselstellen wechseln. Ein Wechsel außerhalb der Wechselstellen führt zur Disqualifikation. Minderjährige können in Männer- und Frauenstaffeln starten, wenn mindestens ein Volljähriger aktives Staffelmitglied und somit gesetzlicher Vertreter der Staffel ist. Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Teamlaufes „AK Jugend“: Altersklassen: gemäß DLV-Richtlinien Wertungen: Teilnehmerlimit: |
§ 14 - Nebenveranstaltungen
Nebenveranstaltungen im Rahmen des Müritz-Laufes sind in Absprache mit dem Veranstalters möglich. |
§ 15 - Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese auch abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder können, müssen aber nicht zurückerstattet werden. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf 1.500.000,00 Euro je Ereignis bei Personen- und Sachschäden pauschal sowie 15.000,00 Euro je Versicherungsjahr bei Vermögensschäden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen: In der Haftungsbeschränkung sind Vertreter, Erfüllungsgehilfen (Helfer) und sonstige Dritte, die im Zusammenhang mit Ausrichtung und Durchführung der Veranstaltung aktiv sind, inbegriffen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Laufveranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er gesund ist und ausreichend trainiert hat, sodass seine Teilnahme beim jeweiligen Wettbewerb bedenkenlos ist. Der Teilnehmer willigt ein, aus dem Wettbewerb genommen zu werden, wenn ihm gesundheitliche Schäden drohen. Die Bewertung des Zustandes des Teilnehmers obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. |
§ 16 - Datenerhebung und Datenverwertung
Der Teilnehmer gibt dem Veranstalter mit der Anmeldung seine personenbezogenen Daten an. Der Veranstalter hat das Recht, diese Daten zu speichert und diese zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung zu verarbeiten. Insbesondere gilt dies für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.), auch zum Zweck der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verarbeitet werden dürfen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden. Selbstverständlich bleibt für den Teilnehmer das Recht am eigenen Bild erhalten. Der Teilnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen und der Weitergabe bzw. der Veröffentlichung seiner Bilder widersprechen. Der Widerspruch ist dem Veranstalter schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail unter Angabe der entsprechenden Bildnummer bekannt zu geben. |
§ 17 - Gerichtsstand
Der Veranstalter ist beim Amtsgericht Waren (Müritz) eingetragen und registriert. Dies ist gleichzeitig der Gerichtsstand. |
§ 18 - In Kraft treten
Die Teilnahmebedingungen zum 12. Müritz-Lauf treten am 27.08.2011 in Kraft. |
§ 19 - Herausgeberinformation
Herausgeber dieser Information ist: ESV Waren e.V. |
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