§ 11 – Leistungen der Organisation

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Der Veranstalter ist für die Organisation der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag zuständig.

Zu den Leistungen der Organisation gehören:

  • die medizinische Absicherung während des Wettkampfes:

    Der Veranstalter sichert den Teilnehmern während des Wettkampfes und entlang der Strecke die notwendige medizinische Absicherung.

  • die Vergabe von Auszeichnungen und Ehrungen:

    Der Veranstalter vergibt an jeden Finisher eine Teilnehmerurkunde und eine Teilnehmermedaille.
    Teams erhalten eine Urkunde und jeweils eine Teilnehmermedaille pro Teamläufer.
    In den Gesamtwertungen der Wettbewerbe erhalten die Plätze 1 bis 3 zusätzlich einen Pokal.
    Der Veranstalter vergibt bei einem neuen Streckenrekord eine Prämie in Höhe von 100,00 EUR.

  • die Verpflegung der Teilnehmer während des Wettkampfes:

    Der Veranstalter sichert für alle Teilnehmer die übliche Langstreckenverpflegung. Zu einer üblichen Langstreckenverpflegung zählen Getränke (Wasser, Tee, Cola, Isotonische Getränke, Haferschleim) und Obst (Äpfel und Bananen) sowie Schokolade. Die Verpflegungsstellen befinden sich in Schwarzenhof, Boek, Rechlin, Zielow, Röbel/Müritz, Zierzow, Klink und Waren (Müritz). Auf dem Streckenabschnitt zwischen Waren (Müritz) und Boek werden neben den offiziellen Verpflegungsstellen keine zusätzlichen Wasserstellen angeboten. Ab Ortslage „Boek“ sichert der Veranstalter den Teilnehmern zwischen den Verpflegungsstellen mindestens eine zusätzliche Wasserstelle zu.

  • die Streckenbeschilderung

    Der Veranstalter sorgt für eine ausreichende Streckenbeschilderung. Neben den Richtungsweisern finden die Teilnehmer an den Verpflegungsstellen zusätzliche Hinweisschilder über die verbleibenen Kilometer. Die letzten fünf Kilometer vor dem Ziel werden im Abstand von 1.000 Meter ausgewiesen.

  • die Zeitnahme:

    Der Veranstalter sichert den Teilnehmern eine transpondergestützte Zeitmessung zu. Für die Durchführung der Zeitnahme ist ein beauftragtes Unternehmen verantwortlich. Die verwendete Technik für das Zeitmesssystem ist Angelegenheit des beauftragten Unternehmens. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

  • die Moderation der Veranstaltung:

    Der Veranstalter beauftragt für die Moderation der Veranstaltung einen Unternehmer. Die Moderation der Veranstaltung findet im Zielbereich in Waren (Müritz) statt.

  • das Bereitstellen von Hygieneeinrichtungen:

    Der Veranstalter bietet allen Teilnehmern die Möglichkeit des Umkleidens und der Körperhygiene durch Duschen. Die dafür vorgesehene Einrichtung ist die Sporthalle in der Feldstraße (Waren (Müritz) – Papenberg ca. 500 Meter vom Zielort entfernt).

  • Die Rückholung erschöpfter und laufunfähiger Teilnehmer

    Erschöpfte und laufunfähige Teilnehmer, die das Ziel nicht mehr aus eigener Kraft innerhalb des Zeitlimits erreichen können, werden vom Fahrdienst des Veranstalters ohne zusätzlich anfallende Kosten zum Zielort befördert.

  • die Bereitstellung von Ergebnislisten

    Der Veranstalter stellt die Ergebnislisten öffentlich im Internet bereit.

  • Shuttle-Service (gültig für Teilnehmer der Wettbewerbe Teamlauf und Städte-Lauf)

    Der Veranstalter bietet den Teilnehmern der Wettbewerbe Teamlauf und Städte-Lauf einen Shuttle-Service an. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Im Shuttle-Service enthalten ist:

    • für Teilnehmer des Teamlaufes der Hin- und Rücktransport zu den jeweiligen Wechselstellen
    • für Teilnehmer des Städte-Lauf der Transport vor dem Wettkampf von Waren (Müritz) – Stadthafen zum Startort Röbel/ Müritz – Stadthafen.

    Die Inanspruchnahme des Shuttle-Service ist in der Organisationsgebühr enthalten.
    Der Bedarf an Transportmittel ist in der Anmeldung innerhalb des regulären Anmeldezeitraumes nachzuweisen. Aus organisatorischen Gründen können Meldungen im Nachmeldezeitraum nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Sonstige Leistungen

Teilnehmer an Einzelwettbewerben erhalten bei Zielankunft eine Wertmarke für eine Portion Nudelessen. Ultraläufer erhalten zusätzlich einen Becher Bier oder ein nichtalkoholisches Getränk.

Der Veranstalter behält sich außerdem vor, Ehrenpreise für bemerkenswerte Leistungen zu vergeben.