§ 10 - Stornierung

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Hat ein Teilnehmer sich angemeldet, die Startgebühr gezahlt und storniert er seine Anmeldung, hat er einen Anspruch auf Erstattung des Transponderpfandes. Außerdem:

  • innerhalb der Rücktrittsfrist: 100% der Organisationsgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • bis zum 30.06.2012: 75% der Organisationsgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • vom 01.07. bis 10.08.2012: 50% der Organisationsgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • Nach dem 10.08.2012 hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung. Dies gilt gleichfalls auch bei Verletzung oder Krankheit des Teilnehmers.

Die Erstattung der Beträge durch den Veranstalter erfolgt in der Regel nach der Veranstaltung bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Kontodaten dem Veranstalter fehlerfrei zu übermitteln. Fallen durch fehlerhafte Kontodatenermittlung zusätzliche Kosten an, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers.