Im Meldezeitraum ist die Startgebühr innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Anmeldung fällig. Die Zahlung der Startgebühr erfolgt durch Überweisung an den Veranstalter. Eventuell anfallende Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Anmeldungen im Nachmeldezeitraum sind in bar spätestens am Vorabend vor Startbeginn in bar an den Veranstalter zu zahlen.
Gesonderte Vereinbarungen zur Zahlweise sind nur in Absprache mit und nach Genehmigung durch den Veranstalter möglich.













