Teilnahmebedingungen zum Müritz-Lauf

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§ 1 - Anwendungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis. Sie gelten ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

§ 2 - Zustandekommen

Zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers ein Vertrag zustande. Die Anmeldung des Teilnehmers kann postalisch, per Fax und per Internet erfolgen. Maßgeblich für die Anmeldung ist der Eingangszeitpunkt beim Veranstalter.

Der Teilnehmer muss bei seiner Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das gilt für alle Wettbewerbe.

Bei Anmeldungen für den Wettbewerb „Teamlauf“ Altersklasse Jugend ist mindestens ein Volljähriger als gesetzlicher Vertreter und Hauptverantwortlicher Voraussetzung.

 

§ 3 - Rücktrittsrecht

Der Teilnehmer kann seine Anmeldung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen.
Der Widerruf kann postalisch, per Fax und per Internet erfolgen.

 

§ 4 - Teilnahmeberechtigung

Berechtigt an der Teilnahme zu den Wettbewerben dieser Veranstaltung sind alle volljährigen Personen.

Für den Wettbewerb Teamlauf gelten folgende Ausnahmen:
Minderjährige können unter der Aufsicht und in Begleitung mindestens eines Volljährigen in der Gesamtwertung „Jugend“ teilnehmen.

Minderjährige können Teams (Wertung: m / w ) verstärken, wenn mindestens ein Volljähriger als juristischer Vertreter aktives Staffelmitglied ist.

 

§ 5 - Startberechtigung

Teilnehmer sind startberechtigt, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet, die Startgebühr in voller Höhe zum jeweils fälligen Zeitpunkt entrichtet haben und im Besitz einer gültigen Startnummer sind. Der Teilnehmer nimmt dabei sein höchstpersönliches Recht wahr. Dieses Recht kann deshalb nicht auf andere Personen übertragen werden.

 

§ 6 - Meldezeitraum

Für alle Wettbewerbe gilt als:
Meldebeginn: ab sofort
Meldeende: 10.08.2012

Zeitraum für Nachmeldungen: 11.08. - 17.08.2012

 

§ 7 - Startgebühren

Die Startgebühr* für den jeweiligen Wettbewerb beträgt:

  • 40 EUR - Ultramarathon
  • 40 EUR - Handbike
  • 70 EUR - Teamlauf
  • 30 EUR - Mittelstrecke

*In der Startgebühr sind neben der Organisationsgebühr ein Transponderpfand in Höhe von 5 EUR/Transponder enthalten. Der Teilnehmer erhält den Transponderpfand zurückerstattet, wenn er den Transponder unbeschädigt am Veranstaltungstag an den Veranstalter übergibt.

Bei Nachmeldungen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 5 EUR je Anmeldung an.

Die Gebühren enthalten keine Reisekosten. Die Reisekosten trägt jeder Teilnehmer für sich.

 

§ 8 - Zahlweise

Im Meldezeitraum ist die Startgebühr innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Anmeldung fällig. Die Zahlung der Startgebühr erfolgt durch Überweisung an den Veranstalter. Eventuell anfallende Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Anmeldungen im Nachmeldezeitraum sind in bar spätestens am Vorabend vor Startbeginn in bar an den Veranstalter zu zahlen.

Gesonderte Vereinbarungen zur Zahlweise sind nur in Absprache mit und nach Genehmigung durch den Veranstalter möglich.

 

§ 9 – Ummeldung

Die Ummeldung von einem zum anderen Wettbewerb ist bis 20.00 Uhr des Vorabend vor Startbeginn möglich.
Lässt sich ein Teilnehmer von einem Einzelwettbewerb zu einem anderen Einzelwettbewerb ummelden, beträgt die Ummeldegebühr 5 EUR/Ummeldung.

Lässt ein Team ihre Teammitglieder vom Teamwettbewerb zu einem Einzelwettbewerb ummelden, beträgt die Ummeldegebühr 2,50 EUR für jeden Aktiven.

 

§ 10 - Stornierung

Hat ein Teilnehmer sich angemeldet, die Startgebühr gezahlt und storniert er seine Anmeldung, hat er einen Anspruch auf Erstattung des Transponderpfandes. Außerdem:

  • innerhalb der Rücktrittsfrist: 100% der Organisationsgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • bis zum 30.06.2012: 75% der Organisationsgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • vom 01.07. bis 10.08.2012: 50% der Organisationsgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • Nach dem 10.08.2012 hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung. Dies gilt gleichfalls auch bei Verletzung oder Krankheit des Teilnehmers.

Die Erstattung der Beträge durch den Veranstalter erfolgt in der Regel nach der Veranstaltung bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Kontodaten dem Veranstalter fehlerfrei zu übermitteln. Fallen durch fehlerhafte Kontodatenermittlung zusätzliche Kosten an, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers.

 

§ 11 – Leistungen der Organisation

Der Veranstalter ist für die Organisation der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag zuständig.

Zu den Leistungen der Organisation gehören:

  • die medizinische Absicherung während des Wettkampfes:

    Der Veranstalter sichert den Teilnehmern während des Wettkampfes und entlang der Strecke die notwendige medizinische Absicherung.

  • die Vergabe von Auszeichnungen und Ehrungen:

    Der Veranstalter vergibt an jeden Finisher eine Teilnehmerurkunde und eine Teilnehmermedaille.
    Teams erhalten eine Urkunde und jeweils eine Teilnehmermedaille pro Teamläufer.
    In den Gesamtwertungen der Wettbewerbe erhalten die Plätze 1 bis 3 zusätzlich einen Pokal.
    Der Veranstalter vergibt bei einem neuen Streckenrekord eine Prämie in Höhe von 100,00 EUR.

  • die Verpflegung der Teilnehmer während des Wettkampfes:

    Der Veranstalter sichert für alle Teilnehmer die übliche Langstreckenverpflegung. Zu einer üblichen Langstreckenverpflegung zählen Getränke (Wasser, Tee, Cola, Isotonische Getränke, Haferschleim) und Obst (Äpfel und Bananen) sowie Schokolade. Die Verpflegungsstellen befinden sich in Schwarzenhof, Boek, Rechlin, Zielow, Röbel/Müritz, Zierzow, Klink und Waren (Müritz). Auf dem Streckenabschnitt zwischen Waren (Müritz) und Boek werden neben den offiziellen Verpflegungsstellen keine zusätzlichen Wasserstellen angeboten. Ab Ortslage „Boek“ sichert der Veranstalter den Teilnehmern zwischen den Verpflegungsstellen mindestens eine zusätzliche Wasserstelle zu.

  • die Streckenbeschilderung

    Der Veranstalter sorgt für eine ausreichende Streckenbeschilderung. Neben den Richtungsweisern finden die Teilnehmer an den Verpflegungsstellen zusätzliche Hinweisschilder über die verbleibenen Kilometer. Die letzten fünf Kilometer vor dem Ziel werden im Abstand von 1.000 Meter ausgewiesen.

  • die Zeitnahme:

    Der Veranstalter sichert den Teilnehmern eine transpondergestützte Zeitmessung zu. Für die Durchführung der Zeitnahme ist ein beauftragtes Unternehmen verantwortlich. Die verwendete Technik für das Zeitmesssystem ist Angelegenheit des beauftragten Unternehmens. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

  • die Moderation der Veranstaltung:

    Der Veranstalter beauftragt für die Moderation der Veranstaltung einen Unternehmer. Die Moderation der Veranstaltung findet im Zielbereich in Waren (Müritz) statt.

  • das Bereitstellen von Hygieneeinrichtungen:

    Der Veranstalter bietet allen Teilnehmern die Möglichkeit des Umkleidens und der Körperhygiene durch Duschen. Die dafür vorgesehene Einrichtung ist die Sporthalle in der Feldstraße (Waren (Müritz) – Papenberg ca. 500 Meter vom Zielort entfernt).

  • Die Rückholung erschöpfter und laufunfähiger Teilnehmer

    Erschöpfte und laufunfähige Teilnehmer, die das Ziel nicht mehr aus eigener Kraft innerhalb des Zeitlimits erreichen können, werden vom Fahrdienst des Veranstalters ohne zusätzlich anfallende Kosten zum Zielort befördert.

  • die Bereitstellung von Ergebnislisten

    Der Veranstalter stellt die Ergebnislisten öffentlich im Internet bereit.

  • Shuttle-Service (gültig für Teilnehmer der Wettbewerbe Teamlauf und Städte-Lauf)

    Der Veranstalter bietet den Teilnehmern der Wettbewerbe Teamlauf und Städte-Lauf einen Shuttle-Service an. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Im Shuttle-Service enthalten ist:

    • für Teilnehmer des Teamlaufes der Hin- und Rücktransport zu den jeweiligen Wechselstellen
    • für Teilnehmer des Städte-Lauf der Transport vor dem Wettkampf von Waren (Müritz) – Stadthafen zum Startort Röbel/ Müritz – Stadthafen.

    Die Inanspruchnahme des Shuttle-Service ist in der Organisationsgebühr enthalten.
    Der Bedarf an Transportmittel ist in der Anmeldung innerhalb des regulären Anmeldezeitraumes nachzuweisen. Aus organisatorischen Gründen können Meldungen im Nachmeldezeitraum nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Sonstige Leistungen

Teilnehmer an Einzelwettbewerben erhalten bei Zielankunft eine Wertmarke für eine Portion Nudelessen. Ultraläufer erhalten zusätzlich einen Becher Bier oder ein nichtalkoholisches Getränk.

Der Veranstalter behält sich außerdem vor, Ehrenpreise für bemerkenswerte Leistungen zu vergeben.

 

§ 12 - Leistung gegen Aufpreis

Der Veranstalter bietet den Teilnehmern der Veranstaltung Leistung gegen Aufpreis.

Zu diesen Leistungen gehört die Bereitstellung eines Gemeinschaftsquartier/ Sammelunterkunft.

Das Gemeinschaftsquartier ist eine Sporthalle der Stadt Waren (Müritz) und unweit vom Start-/Zielbereich entfernt. Die Anschrift lautet: Sporthalle der ‘’Grundschule am Papenberg’’, Feldstraße, 17192 Waren (Müritz).

Das Gemeinschaftsquartier kann am Vorabend vor dem Wettkampf (ab 16.00 Uhr) bis am nächsten Tag nach dem Wettkampf (bis 10.00 Uhr) durch die Teilnehmer bezogen werden.

Die Kosten für das Gemeinschaftsquartier betragen dabei pauschal 10,00 EUR/Person. Der Betrag ist vom Nutzer vor Ort in bar zu zahlen.

Dieses Angebot ist begrenzt. Übersteigt die Anzahl der Reservierungen die Kapazitäten des Gemeinschaftsquartiers entscheidet der Tag der Resrvierung.

Für den Nutzer des Gemeinschaftsquartiers gilt die Eigenverantwortlichkeit für Versorgung und Schlafqualität. Der Veranstalter stellt keine Nahrungsmittel, keine Getränke, keine Betten, keine Liegen, keine Matratzen, keine Isoliermatten, keine Laken, keine Kopfkissen, keine Schlafdecken, keine Schlafmasken und keine sonstige Schlaf- und Beischlafutensilien zur Verfügung.

 

§ 13 - Wettkampfregeln

Die Wettbewerbe dieser Veranstaltung haben einen sportlichen Charakter; deshalb gilt grundsätzlich das Fairnessprinzip unter Sportlern. Die Teilnehmer der Wettbewerbe erklären sich bereit:

  • keine verbotenen Substanzen (Doping) anzuwenden
  • die Startnummer stets gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen
  • die Startnummer nicht zu übertragen
  • die Strecke nicht zu verlassen
  • keine Hilfsmittel wie z.B. Fahrrad, Motorrad, Auto und sonstige Verkehrsmittel zur Verschaffung eines eigenen Vorteiles (gilt auch durch Windschatten) zu nutzen
  • andere Teilnehmer in irgendeiner Weise zu behindern

 

Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Teamlaufes:

Eine Staffel besteht aus mindestens zwei und maximal acht Läufern pro Staffel. Staffeln mit ausnahmslos männlichen Läufern starten in der Wertung: Männer. Staffeln mit ausnahmslos weiblichen Läufern starten in der Wertung: Frauen. Gemischte Staffeln (sowohl männliche und weibliche Läufer) starten in der Wertung: Männer. Staffelläufer dürfen nur an den offiziellen Wechselstellen wechseln. Ein Wechsel außerhalb der Wechselstellen führt zur Disqualifikation.

Minderjährige können in Männer- und Frauenstaffeln starten, wenn mindestens ein Volljähriger aktives Staffelmitglied und somit gesetzlicher Vertreter der Staffel ist.

Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Teamlaufes „AK Jugend“:
Jugendstaffeln dürfen nur unter Aufsicht und in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters starten. Der gesetzliche Vertreter der Staffel ist dem Veranstalter vor Wettkampfbeginn mitzuteilen. Eine Staffel muss aus acht Läufern pro Staffel bestehen. Die Teilnehmer dürfen nicht älter als 17 Jahre sein.

Altersklassen: gemäß DLV-Richtlinien

Wertungen:
Alle Wettbewerbe als jeweilige Gesamtwertung Männer und Frauen, Teamlauf zusätzlich Jugend

Teilnehmerlimit:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein organisatorisches Teilnehmerlimit festzusetzen. Die Bekanntgabe des Teilnehmer-limits kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Anmeldungen, die das Limit über-schreiten, werden dann nicht mehr berücksichtigt.

 

§ 14 - Nebenveranstaltungen

Nebenveranstaltungen im Rahmen des Müritz-Laufes sind in Absprache mit dem Veranstalters möglich.

 

§ 15 - Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese auch abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder können, müssen aber nicht zurückerstattet werden.

Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf 1.500.000,00 Euro je Ereignis bei Personen- und Sachschäden pauschal sowie 15.000,00 Euro je Versicherungsjahr bei Vermögensschäden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen: In der Haftungsbeschränkung sind Vertreter, Erfüllungsgehilfen (Helfer) und sonstige Dritte, die im Zusammenhang mit Ausrichtung und Durchführung der Veranstaltung aktiv sind, inbegriffen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Laufveranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er gesund ist und ausreichend trainiert hat, sodass seine Teilnahme beim jeweiligen Wettbewerb bedenkenlos ist. Der Teilnehmer willigt ein, aus dem Wettbewerb genommen zu werden, wenn ihm gesundheitliche Schäden drohen. Die Bewertung des Zustandes des Teilnehmers obliegt ausschließlich dem Veranstalter.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

 

§ 16 - Datenerhebung und Datenverwertung

Der Teilnehmer gibt dem Veranstalter mit der Anmeldung seine personenbezogenen Daten an. Der Veranstalter hat das Recht, diese Daten zu speichert und diese zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung zu verarbeiten. Insbesondere gilt dies für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.), auch zum Zweck der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verarbeitet werden dürfen.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden.

Selbstverständlich bleibt für den Teilnehmer das Recht am eigenen Bild erhalten. Der Teilnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen und der Weitergabe bzw. der Veröffentlichung seiner Bilder widersprechen. Der Widerspruch ist dem Veranstalter schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail unter Angabe der entsprechenden Bildnummer bekannt zu geben.

 

§ 17 - Gerichtsstand

Der Veranstalter ist beim Amtsgericht Waren (Müritz) eingetragen und registriert. Dies ist gleichzeitig der Gerichtsstand.

 

§ 18 - In Kraft treten

Die Teilnahmebedingungen zum 12. Müritz-Lauf treten am 27.08.2011 in Kraft.

 

§ 19 - Herausgeberinformation

Herausgeber dieser Information ist:

ESV Waren e.V.
Bahnhofstraße 15 a
17192 Waren (Müritz)

vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Wolfgang Nicolovius