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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum 10. Müritz-Lauf

Diese AGB regeln die Bedingungen für Teilnehmer und Veranstalter des „Müritz-Lauf“ am 21.08.2010.

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis. Sie gelten ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zustande.  Die Anmeldung des Teilnehmers kann postalisch, per Fax und per Internet erfolgen. Maßgeblich für die Anmeldung ist der Eingangszeitpunkt beim Veranstalter.
Der Teilnehmer muss bei seiner Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das gilt für alle Wettbewerbe.

Bei Anmeldungen für den Wettbewerb „Müritz-Team-Lauf“ Altersklasse Jugend ist mindestens ein Volljähriger als gesetzlicher Vertreter und Hauptverantwortlicher Voraussetzung.

Der Teilnehmer kann seine Anmeldung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen. Der Widerruf kann postalisch, per Fax und per Internet erfolgen.

Berechtigt an der Teilnahme zu den Wettbewerben dieser Veranstaltung sind grundsätzlich alle Männer und Frauen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Für den Wettbewerb Müritz-Team-Lauf gelten folgende Ausnahmen:
Männliche und weibliche Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahre können unter der Aufsicht und in Begleitung mindestens eines Volljährigen in der Gesamtwertung „Jugend“  teilnehmen.

17 Jährige dürfen in den Staffeln (Wertung: m / w ) teilnehmen, wenn mindestens ein Volljähriger als juristischer Vertreter aktives Staffelmitglied ist.

Teilnehmer sind startberechtigt, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet, die Startgebühr in voller Höhe zum jeweils fälligen Zeitpunkt entrichtet haben und im Besitz einer gültigen Startnummer sind. Der Teilnehmer nimmt dabei sein höchstpersönliches Recht wahr. Dieses Recht kann deshalb nicht auf andere Personen übertragen werden.

Für alle Wettbewerbe gilt als:
Meldebeginn: 23.08.2009
Meldeende:  10.08.2010

Zeitraum für Nachmeldungen: 11.08. - 20.08.2010

Die Startgebühr* für den jeweiligen Wettbewerb setzt sich zusammen aus dem Organisationsbeitrag und dem Transponderpfand.

Der Organisationsbeitrag beträgt:

  • 35 EUR für den Müritz-Lauf
  • 35 EUR für das Handbiking
  • 60 EUR für den Müritz-Team-Lauf
  • 25 EUR für den Städte-Lauf
  • 25 EUR für die Städte-Wanderung

Die Organisationsgebühr enthält keine Reisekosten. Die Reisekosten trägt jeder Teilnehmer für sich.

Neben dem Organisationsbeitrag hat der Teilnehmer einen Transponderpfand in Höhe von 10 EUR/ Transponder zu entrichten. Der Teilnehmer erhält den Transponderpfand zurückerstattet, wenn er den Transponder am Veranstaltungstag und unbeschädigt dem Veranstalter übergibt.

*Bei Nachmeldungen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 5 EUR/Anmeldung an.

Im Meldezeitraum ist die Startgebühr innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Anmeldung  fällig. Die Zahlung der Startgebühr erfolgt durch Überweisung an den Veranstalter. Eventuell anfallende Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Anmeldungen im Nachmeldezeitraum sind in bar spätestens am Vorabend vor Startbeginn in bar an den Veranstalter zu zahlen.

Gesonderte Vereinbarungen zur Zahlweise sind nur in Absprache mit und nach Genehmigung durch den Veranstalter möglich.

Die Ummeldung von einem zum anderen Wettbewerb ist bis 20.00 Uhr des Vorabend vor Startbeginn  möglich.
Lässt sich ein Teilnehmer von einem Einzelwettbewerb zu einem anderen Einzelwettbewerb ummelden, beträgt die Ummeldegebühr 5 EUR/Ummeldung.

Lässt eine Staffel ihre Staffelmitglieder von einem Staffelwettbewerb zu einem Einzelwettbewerb ummelden, beträgt die Ummeldegebühr 2,50 EUR für jeden Aktiven.

Hat ein Teilnehmer sich angemeldet, die Startgebühr gezahlt und storniert er seine Anmeldung, hat er einen Anspruch auf Erstattung:

  • innerhalb der Rücktrittsfrist: 100% der Startgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • bis zum 30.06.2010: 75% der Startgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • vom 01.07. bis 10.08.2010: 50% der Startgebühr abzüglich 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr
  • Nach dem 10.08.2010 hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung. Dies gilt gleichfalls auch  bei Verletzung oder Krankheit des Teilnehmers.

Derjenige, der die Startgebühr gezahlt hat, jedoch verhindert war, kann die Ummeldung für das nächste Veranstaltungsjahr beim Veranstalter beantragen. Diese Form der Ummeldung ist jedoch nur einmal möglich.

Die Erstattung der Beträge durch den Veranstalter erfolgt in der Regel nach der Veranstaltung bis spätestens 30.09.2010. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Kontodaten dem Veranstalter fehlerfrei zu übermitteln. Fallen durch fehlerhafte Kontodatenermittlung zusätzliche Kosten an, gehen diese zu Lasten des  Teilnehmers.

Der Veranstalter ist für die Organisation der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag zuständig.

Zu den Leistungen der Organisation gehören:

  • die medizinische Absicherung während des Wettkampfes:

    Der Veranstalter sichert den Teilnehmern während des Wettkampfes und entlang der Strecke die notwendige medizinische Absicherung.

  • die Vergabe von Auszeichnungen und Ehrungen:

    Der Veranstalter vergibt an jeden Finisher eine Teilnehmerurkunde und eine Teilnehmermedaille.
    In den Gesamtwertungen der Wettbewerbe erhalten die Plätze 1 bis 3 zusätzlich einen Pokal.
    Der Veranstalter vergibt bei einem neuen Streckenrekord eine Prämie in Höhe von 100,00 EUR.

  • die Verpflegung der Teilnehmer während des Wettkampfes:

    Der Veranstalter sichert für alle Teilnehmer die übliche Langstreckenverpflegung.
    Zu einer üblichen Langstreckenverpflegung zählen Getränke (Wasser, Tee, Cola, Isotonische Getränke, Haferschleim) und Obst (Äpfel und Bananen) sowie Schokolade. Die Verpflegungsstellen befinden sich in Schwarzenhof, Boek, Rechlin, Zielow, Röbel/Müritz, Zierzow, Klink und Waren (Müritz).
    Auf dem Streckenabschnitt zwischen Waren (Müritz) und Boek werden neben den offiziellen Verpflegungsstellen keine zusätzlichen Wasserstellen angeboten.
    Ab Ortslage „Boeck“ sichert der Veranstalter den Teilnehmern zwischen den Verpflegungsstellen mindestens eine zusätzliche Wasserstelle zu.

  • die Streckenbeschilderung

    Der Veranstalter sorgt für eine ausreichende Streckenbeschilderung. Neben den Richtungsweisern finden die Teilnehmer an den Verpflegungsstellen zusätzliche Hinweisschilder über die verbleibenen Kilometer. Die letzten fünf Kilometer vor dem Ziel werden im Abstand von 1.000 Meter ausgewiesen.

  • die Zeitnahme:

    Der Veranstalter sichert den Teilnehmern eine transpondergestützte Zeitmessung zu.
    Für die Durchführung der Zeitnahme ist ein beauftragtes Unternehmen verantwortlich.
    Die verwendete Technik für das Zeitmesssystem ist Angelegenheit des beauftragten Unternehmens.
    Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

  • die Moderation der Veranstaltung:

    Der Veranstalter beauftragt für die Moderation der Veranstaltung einen Unternehmer. Die Moderation der Veranstaltung findet im Zielbereich in Waren (Müritz) statt.

  • das Bereitstellen von Hygieneeinrichtungen:

    Der Veranstalter bietet allen Teilnehmern die Möglichkeit des Umkleidens und der Körperhygiene durch Duschen. Die dafür vorgesehene Einrichtung ist die Sporthalle in der Feldstraße (Waren (Müritz) – Papenberg ca. 500 Meter vom Zielort entfernt).

  • Die Rückholung erschöpfter und laufunfähiger Teilnehmer

    Erschöpfte und laufunfähige Teilnehmer, die das Ziel nicht mehr aus eigener Kraft innerhalb des Zeitlimits erreichen können, werden vom Fahrdienst des Veranstalters ohne zusätzlich anfallende Kosten zum Zielort befördert.

  • die Bereitstellung von Ergebnislisten

    Der Veranstalter stellt die Ergebnislisten öffentlich im Internet bereit.

  • Shuttle-Service (gültig für Teilnehmer der Wettbewerbe Müritz-Team-Lauf, des Städte-Lauf und der Städte-Wanderung)

    Der Veranstalter bietet den Teilnehmern der Wettbewerbe Müritz-Team-Lauf, des Städte-Lauf und der Städte-Wanderung einen Shuttle-Service gegen Aufpreis an. Im Shuttle-Service enthalten ist:

    • für Teilnehmer des Müritz-Team-Lauf der Hin- und Rücktransport zu den jeweiligen Wechselstellen
    • für Teilnehmer des Städte-Lauf und der Städte-Wanderung der Transport vor dem Wettkampf von Waren (Müritz) – Stadthafen zum Startort Röbel/ Müritz – Stadthafen.

    Die Inanspruchnahme des Shuttle-Service ist in der Organisationsgebühr enthalten.
    Der Bedarf an Transportmittel ist in der Anmeldung (Meldeende: 10.08.2010) nachzuweisen.

    Aus organisatorischen Gründen können Meldungen nach dem 10.08.2010 nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Sonstige Leistungen

Teilnehmer an Einzelwettbewerben erhalten bei Zielankunft zusätzlich einen Becher Bier oder ein nichtalkoholisches Getränk sowie eine Wertmarke für eine Portion Nudel-Essen.
Der Veranstalter behält sich außerdem vor, Ehrenpreise für bemerkenswerte Leistungen zu vergeben.

Der Veranstalter bietet den Teilnehmern der Veranstaltung Leistung gegen Aufpreis.

Zu diesen Leistungen gehört die Bereitstellung eines Gemeinschaftsquartier/ Sammelunterkunft.

Das Gemeinschaftsquartier ist eine Sporthalle der Stadt Waren (Müritz) und  unweit vom Start-/Zielbereich entfernt. Die Anschrift lautet: Sporthalle der ‘’Grundschule am Papenberg’’, Feldstraße, 17192 Waren (Müritz).

Das Gemeinschaftsquartier kann am Vorabend vor dem Wettkampf (ab 16.00 Uhr) bis am nächsten Tag nach dem Wettkampf (bis 11.00 Uhr) durch die Teilnehmer bezogen werden.

Die Kosten für das Gemeinschaftsquartier betragen dabei 10,00 EUR/Person für den zuvor benannten Zeitraum.
Der Teilnehmer kann die Kosten für das Gemeinschaftsquartier im Vorfeld durch Überweisung oder vor Ort in bar zahlen. Ein Erstattungsanspruch bei Nichtbenutzung besteht nicht.

Dieses Angebot ist begrenzt. Übersteigt die Anzahl der Reservierungen die Kapazitäten des Gemeinschaftsquartiers entscheidet der Tag des Zahlungseinganges über eine verbindliche Resrvierung.

Für den Bezieher des Gemeinschaftsquartiers gilt die Eigenverantwortlichkeit für Versorgung und  Schlafqualität. Der Veranstalter stellt keine Nahrungsmittel, keine Getränke, keine Betten, keine Liegen, keine Matratzen, keine Isoliermatten, keine Laken, keine Kopfkissen, keine Schlafdecken, keine Schlafmasken und keine sonstige Schlaf- und Beischlafutensilien zur Verfügung.

Die Wettbewerbe dieser Veranstaltung haben einen sportlichen Charakter; deshalb gilt grundsätzlich das Fairnessprinzip unter Sportlern.
Die Teilnehmer der Wettbewerbe erklären sich bereit:

  • keine verbotenen Substanzen (Doping) anzuwenden
  • die Startnummer stets gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen
  • die Startnummer nicht zu übertragen
  • die Strecke nicht zu verlassen
  • keine Hilfsmittel wie z.B. Fahrrad, Motorrad, Auto und sonstige Verkehrsmittel zur Verschaffung eines eigenen Vorteiles (gilt auch durch Windschatten) zu nutzen
  • andere Teilnehmer in irgendeiner Weise zu behindern

 

Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Müritz-Team-Lauf:

Eine Staffel besteht aus mindestens sechs und maximal acht Läufern pro Staffel.
Das Mindestalter der Staffelteilnehmer in der Gesamtwertung m und w beträgt 17 Jahre, wobei mindestens ein Volljähriger aktives Staffelmitglied und somit gesetzlicher Vertreter der Staffel sein muss.
Staffeln mit ausnahmslos männlichen Läufern starten in der Wertung: Männer.
Staffeln mit ausnahmslos weiblichen Läufern starten in der Wertung: Frauen.
Gemischte Staffeln (sowohl männliche und weibliche Läufer) starten in der Wertung: Männer.
Staffelläufer dürfen nur an den offiziellen Wechselstellen wechseln. Ein Wechsel außerhalb der Wechselstellen führt zur Disqualifikation.

Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Müritz-Team-Lauf „Junior-Cup“:
Jugendstaffeln dürfen nur unter Aufsicht und in Begleitung eines gesetzlichen Vetreters starten. Der gesetzliche Vertreter der Staffel ist dem Veranstalter vor Wettkampfbeginn mitzuteilen.
Eine Staffel muss aus acht Läufern pro Staffel bestehen.
Die Teilnehmer dürfen nicht jünger als 12 Jahre und nicht älter als 16 Jahre sein.

Altersklassen:
In allen Wettbewerben gelten die DLV-Altersklassen. Ausgenommen davon sind die Wettbewerbe zum Müritz-Team-Lauf, die gesondert geregelt sind (siehe auch § 13).

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein organisatorisches Teilnehmerlimit festzusetzen. Die Bekanntgabe des Teilnehmerlimits kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden dann nicht mehr berücksichtigt.

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese auch abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder können, müssen aber nicht zurückerstattet werden.

Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf 1.000.000,00 Euro je Ereignis bei Personen- und Sachschäden pauschal sowie 30.000,00 Euro je Versicherungsjahr bei Vermögensschäden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen: In der Haftungsbeschränkung sind Vertreter, Erfüllungsgehilfen (Helfer) und sonstige Dritte, die im Zusammenhang mit Ausrichtung und Durchführung der Veranstaltung aktiv sind, inbegriffen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Laufveranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er gesund ist und ausreichend trainiert hat, sodass seine Teilnahme beim jeweiligen Wettbewerb bedenkenlos ist. Der Teilnehmer willigt ein, aus dem Wettbewerb genommen zu werden, wenn ihm gesundheitliche Schäden drohen. Die Bewertung des Zustandes des Teilnehmers obliegt ausschließlich dem Veranstalter.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

Der Teilnehmer gibt dem Veranstalter mit der Anmeldung seine personenbezogenen Daten an. Der Veranstalter hat das Recht, diese Daten zu speichert und diese zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung zu verarbeiten. Insbesondere gilt dies für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.), auch zum Zweck der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verarbeitet werden dürfen.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien  einverstanden.

Selbstverständlich bleibt für den Teilnehmer das Recht am eigenen Bild erhalten. Der Teilnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen und der Weitergabe bzw. der Veröffentlichung seiner Bilder widersprechen. Der Widerspruch ist dem Veranstalter schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail unter Angabe der entsprechenden Bildnummer bekannt zu geben.

Der Veranstalter ist beim Amtsgericht Waren (Müritz) eingetragen und registriert. Dies ist gleichzeitig der Gerichtsstand.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 10. Müritz-Lauf treten am 23.08.2009 in Kraft.

Herausgeber dieser Information ist:

ESV Waren e.V.
Bahnhofstraße 15 a
17192 Waren (Müritz)

 


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