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Diese AGB regeln die Bedingungen für Teilnehmer und Veranstalter des „Müritz-Lauf“ am 21.08.2010. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis. Sie gelten ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zustande. Die Anmeldung des Teilnehmers kann postalisch, per Fax und per Internet erfolgen. Maßgeblich für die Anmeldung ist der Eingangszeitpunkt beim Veranstalter. Bei Anmeldungen für den Wettbewerb „Müritz-Team-Lauf“ Altersklasse Jugend ist mindestens ein Volljähriger als gesetzlicher Vertreter und Hauptverantwortlicher Voraussetzung. Der Teilnehmer kann seine Anmeldung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen. Der Widerruf kann postalisch, per Fax und per Internet erfolgen. Berechtigt an der Teilnahme zu den Wettbewerben dieser Veranstaltung sind grundsätzlich alle Männer und Frauen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Für den Wettbewerb Müritz-Team-Lauf gelten folgende Ausnahmen: 17 Jährige dürfen in den Staffeln (Wertung: m / w ) teilnehmen, wenn mindestens ein Volljähriger als juristischer Vertreter aktives Staffelmitglied ist. Teilnehmer sind startberechtigt, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet, die Startgebühr in voller Höhe zum jeweils fälligen Zeitpunkt entrichtet haben und im Besitz einer gültigen Startnummer sind. Der Teilnehmer nimmt dabei sein höchstpersönliches Recht wahr. Dieses Recht kann deshalb nicht auf andere Personen übertragen werden. Für alle Wettbewerbe gilt als: Zeitraum für Nachmeldungen: 11.08. - 20.08.2010 Die Startgebühr* für den jeweiligen Wettbewerb setzt sich zusammen aus dem Organisationsbeitrag und dem Transponderpfand. Der Organisationsbeitrag beträgt:
Die Organisationsgebühr enthält keine Reisekosten. Die Reisekosten trägt jeder Teilnehmer für sich. Neben dem Organisationsbeitrag hat der Teilnehmer einen Transponderpfand in Höhe von 10 EUR/ Transponder zu entrichten. Der Teilnehmer erhält den Transponderpfand zurückerstattet, wenn er den Transponder am Veranstaltungstag und unbeschädigt dem Veranstalter übergibt. *Bei Nachmeldungen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 5 EUR/Anmeldung an. Im Meldezeitraum ist die Startgebühr innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Anmeldung fällig. Die Zahlung der Startgebühr erfolgt durch Überweisung an den Veranstalter. Eventuell anfallende Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Teilnehmers. Gesonderte Vereinbarungen zur Zahlweise sind nur in Absprache mit und nach Genehmigung durch den Veranstalter möglich. Die Ummeldung von einem zum anderen Wettbewerb ist bis 20.00 Uhr des Vorabend vor Startbeginn möglich. Lässt eine Staffel ihre Staffelmitglieder von einem Staffelwettbewerb zu einem Einzelwettbewerb ummelden, beträgt die Ummeldegebühr 2,50 EUR für jeden Aktiven. Hat ein Teilnehmer sich angemeldet, die Startgebühr gezahlt und storniert er seine Anmeldung, hat er einen Anspruch auf Erstattung:
Derjenige, der die Startgebühr gezahlt hat, jedoch verhindert war, kann die Ummeldung für das nächste Veranstaltungsjahr beim Veranstalter beantragen. Diese Form der Ummeldung ist jedoch nur einmal möglich. Die Erstattung der Beträge durch den Veranstalter erfolgt in der Regel nach der Veranstaltung bis spätestens 30.09.2010. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Kontodaten dem Veranstalter fehlerfrei zu übermitteln. Fallen durch fehlerhafte Kontodatenermittlung zusätzliche Kosten an, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Der Veranstalter ist für die Organisation der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag zuständig. Zu den Leistungen der Organisation gehören:
Teilnehmer an Einzelwettbewerben erhalten bei Zielankunft zusätzlich einen Becher Bier oder ein nichtalkoholisches Getränk sowie eine Wertmarke für eine Portion Nudel-Essen. Der Veranstalter bietet den Teilnehmern der Veranstaltung Leistung gegen Aufpreis. Zu diesen Leistungen gehört die Bereitstellung eines Gemeinschaftsquartier/ Sammelunterkunft. Die Wettbewerbe dieser Veranstaltung haben einen sportlichen Charakter; deshalb gilt grundsätzlich das Fairnessprinzip unter Sportlern.
Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Müritz-Team-Lauf: Eine Staffel besteht aus mindestens sechs und maximal acht Läufern pro Staffel. Zusätzliche Bestimmungen für Teilnehmer des Müritz-Team-Lauf „Junior-Cup“: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein organisatorisches Teilnehmerlimit festzusetzen. Die Bekanntgabe des Teilnehmerlimits kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden dann nicht mehr berücksichtigt. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese auch abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder können, müssen aber nicht zurückerstattet werden. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf 1.000.000,00 Euro je Ereignis bei Personen- und Sachschäden pauschal sowie 30.000,00 Euro je Versicherungsjahr bei Vermögensschäden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen: In der Haftungsbeschränkung sind Vertreter, Erfüllungsgehilfen (Helfer) und sonstige Dritte, die im Zusammenhang mit Ausrichtung und Durchführung der Veranstaltung aktiv sind, inbegriffen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Laufveranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er gesund ist und ausreichend trainiert hat, sodass seine Teilnahme beim jeweiligen Wettbewerb bedenkenlos ist. Der Teilnehmer willigt ein, aus dem Wettbewerb genommen zu werden, wenn ihm gesundheitliche Schäden drohen. Die Bewertung des Zustandes des Teilnehmers obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Der Teilnehmer gibt dem Veranstalter mit der Anmeldung seine personenbezogenen Daten an. Der Veranstalter hat das Recht, diese Daten zu speichert und diese zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung zu verarbeiten. Insbesondere gilt dies für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.), auch zum Zweck der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verarbeitet werden dürfen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden. Selbstverständlich bleibt für den Teilnehmer das Recht am eigenen Bild erhalten. Der Teilnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen und der Weitergabe bzw. der Veröffentlichung seiner Bilder widersprechen. Der Widerspruch ist dem Veranstalter schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail unter Angabe der entsprechenden Bildnummer bekannt zu geben. Der Veranstalter ist beim Amtsgericht Waren (Müritz) eingetragen und registriert. Dies ist gleichzeitig der Gerichtsstand. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 10. Müritz-Lauf treten am 23.08.2009 in Kraft. Herausgeber dieser Information ist: ESV Waren e.V.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum 10. Müritz-Lauf
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Diese AGB regeln die Bedingungen für Teilnehmer und Veranstalter des „Müritz-Lauf“ am 21.08.2010.
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